Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Der Vertrag ist rechtsgültig, wenn der Gast der Hotelbestätigung nicht spätestens innerhalb 14 Tagen nach Absendung des Bestätigungsschreibens widerspricht. Durch den Vertrag werden Vertragspflichten für den Besteller, die ihn begleitenden Gäste und des IFA Hotels begründet.

 

§2

Die Mindestvertragsdauer ist in den jeweils gültigen Tarifen genannt. Anreise und Abreise Tag gelten zusammen als 1 Tag; berechnet wird der Anreisetag. Am Anreisetag kann der Gast die Zimmer/ Ferienwohnung frühestens ab 16.00 Uhr beziehen. Schadensersatzansprüche kann der Gast nicht geltend machen, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht ab 16.00 Uhr zur Verfügung steht. Die Reservierung wird bis 10.00 Uhr des auf den Reservierungstag folgenden Tags aufrecht gehalten. Am Abreisetag ist die Zimmer/ Ferienwohnung bis 12.00 Uhr dem IFA Hotel in dem Zustand zurückzugeben, in welchem sie übernommen wurden, und der Schlüssel ist dem Empfang abzugeben. Das IFA Hotel hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.

 

§3

Die Zimmer/ Ferienwohnung werden mit Inventar gemäß Inventarlist sowie in der Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungen übergeben. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend- aus der Wohnung entfernt werden. Während der Vertragszeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar hat der Gast zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

 

§4

Der Tagespreis/ Wochenpreis der Zimmer/ Ferienwohnung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarif. Bei vertragswidrigen Gebrauch der Zimmern/ Ferienwohnung und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder anderen wichtigen Gründen kann das IFA Hotel den Vertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Angezahlte Tages-/ Wochenpreise werden insoweit erstattet, als das IFA Hotel die Zimmern/ Ferienwohnung anderweitig belegen kann.

 

§5

Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt insbesondere wenn: der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, der Gast mit einer vereinbarten Vorauszahlung sich in Verzug befindet.

 

§6

Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer an. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

 

§7

Die Reservierung ist garantiert, alsbald eine 15% Anzahlung der Gesamtsumme der Buchung überwiesen wurde. Eine Hinterlegung der Kreditkarte reicht ebenfalls aus. Restbetrag wird vor Ort, im entsprechenden IFA Ferienpark oder IFA Hotel, fällig.

 

 

§8

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist zu jederzeit gültig, jedoch sind die IFA Homepage Stornobedingungen von ifahotels.com hier zu berücksichtigen:

  1. Hotelzimmer

    Sofern die Bitte um Stornierung mit schriftlicher Erklärung des Mieters spätestens bis 30 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums beim IFA Hotel eingeht, so ist die Zahlungsverpflichtung des Mieters 10% des Wertes der bestellten Leistung. Sofern die Bitte um Stornierung mit schriftlicher Erklärung des Mieters spätestens bis 15 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums beim IFA Hotel eingeht, so ist die Zahlungsverpflichtung des Mieters 20% des Wertes der bestellten Leistung. Sofern die Bitte um Stornierung mit schriftlicher Erklärung des Mieters spätestens bis 7 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums beim IFA Hotel eingeht, so ist die Zahlungsverpflichtung des Mieters 40% des Wertes der bestellten Leistung. Sofern die Bitte um Stornierung mit schriftlicher Erklärung des Mieters spätestens bis 6 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums beim IFA Hotel eingeht, so ist die Zahlungsverpflichtung des Mieters 50% des Wertes der bestellten Leistung. Bei Nichtanreise beträgt die Zahlungsverpflichtung des Mieters 80% des Wertes der bestellten Leistung.

  2. Appartements

    Sofern die Bitte um Stornierung mit schriftlicher Erklärung des Mieters spätestens bis 45 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums beim IFA Hotel eingeht, so ist die Zahlungsverpflichtung des Mieters 20% des Wertes der bestellten Leistung. Sofern die Bitte um Stornierung mit schriftlicher Erklärung des Mieters spätestens bis 35 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums beim IFA Hotel eingeht, so ist die Zahlungsverpflichtung des Mieters 50% des Wertes der bestellten Leistung. Sofern die Bitte um Stornierung mit schriftlicher Erklärung des Mieters erst später beim Hotel eingeht oder die reservierten Zimmern/ Leistungen ohne solche Erklärung nicht in Anspruch genommen werden, so ist die Zahlungsverpflichtung des Mieters 80% des Wertes der bestellten Leistung.

  3. Die Prozentangaben beziehen sich auf die Nettoraten des Gesamtpreises.

 

§9

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelausnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Gerichtsstand ist Duisburg
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.